Von hölzernen Löscheimern für 13 Pfennige, zu Löschfahrzeugen für mehrere 100.000 Euro
Im Mittelalter war der Bürger Glied der Gemeinschaft, einer durch Tradition geheiligten Ordnung zufolge. Er war zur Verteidigung der Stadt selbstverständlich verpflichtet gegen jeden Feind, auch gegen den Feind Feuer. Im ältesten überlieferten Statut der Stadt von 1359/60 betreffen nur zwei Anordnungen den Feuerschutz. Jeder Bürger und Hausbesitzer muß zwei Leitern haben, eine lange und eine kurze. Wenn einem bei einem Brand sein (hölzerner) Eimer verlorengeht oder zerbrochen wird, ersetzt ihn der Rat der Stadt. Wer einen Eimer oder ein anderes zum Wassertransport benutztes Gerät, das ihm nicht gehört, nach dem Brand mit nach Hause nimmt, soll es an den Rat ausliefern. Behält er es, muß er für jede Nacht, die er es im Besitz hatte, 13 Pfennige zahlen. Mit diesen Strafgeldern wurden neue Eimer angeschafft.
Das Statut von 1467, das die Amtsleute des Herzogs zusammen mit dem Rat verfaßt haben, zeigt, dass Feuerwachen eingeteilt waren.
Im 17./18. Jahrhundert tritt an die Stelle des Bürgeraufgebots schließlich die Wehrpflicht gegen den Feind Feuer. So hat 1700 Kurfürst Georg Ludwig eine zweiundzwanzig Paragraphen umfassende Ordnung erlassen: "Wie ein enstehendes Feuer gelöscht werden soll und was ein jeder dabei zu beachten hat." Jeder Bürger erhielt ein gedrucktes Exemplar dieser Ordnung, die bis in die letzten Einzelheiten die Feuerbekämpfung regelt.
Am 26.01.1862 beschloß der Männerturnverein auf Antrag des Vorsitzenden Georg Wallis die Gründung der "Turnerfeuerwehr". Am 16.09.1869 folgte der Arbeiterbildungsverein mit der Gründung der "Arbeiterfeuerwehr". Am 25.04.1883 kam als dritte Freiwillige Feuerwehr die "Bürgerfeuerwehr" hinzu. Alle drei wirkten bei Bränden einträchtig zusammen.
Der 26. Januar 1862 wird als das Gründungsjahr der Freiwilligen Feuerwehr Münden bezeichnet.
Als Münden preußisch wurde (30.09.1867), verlangte die Kgl. Regierung in Berlin die Aufstellung einer Pflichtfeuerwehr als Reserve, falls die drei freiwilligen Wehren des Brandes nicht Herr würden. 1886 ordnete daher Bürgermeister Heinrich Weißker an, alle Männer zwischen 24 und 40 Jahren, die nicht bis zum 15.09. Mitglied in einer der drei freiwilligen Wehren geworden sind, werden zum Dienst in der Pflichtfeuerwehr herangezogen. Noch 1918 wurde die Dienstpflicht in der Pflichtfeuerwehr ausgedehnt und für das 16. bis 60. Lebensjahr festgesetzt.
Es gab nie einen Stadtbrand
Übrigens, in der unteren Rathaushalle berichtet ein Wandbild von dem großen Brand 1509, der ein Drittel der Stadt zerstörte. Das ist alles Sage! Großbränden fielen laut Überlieferung im Zusammenhang maximal 10 Häuser auf einmal zum Opfer. Die Mündener Bürger haben ihre schönen Fachwerkhäuser schon im Mittelalter zu schützen gewußt. Später verdankten sie drei freiwilligen Wehren und einer Pflichtfeuerwehr und heute einer freiwilligen Feuerwehr, dass es in unserer Stadt nie zu einem großen Stadtbrand hat kommen können. Dank der Initiative ehrenamtlicher Bürger hat in Münden nie ein Stadtbrand gewütet wie in Dransfeld, das zweimal fast ganz abbrannte.
Gebiets- und Verwaltungsreform brachte entscheidende Veränderungen
Die Gebiets- und Verwaltungsreform im Jahre 1973 brachte auch im Feuerlöschwesen einschneidende Veränderungen mit sich. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Feuerwehr der Kernstadt Münden selbständig. Sie mußte lediglich kostenlos nachbarliche Löschhilfe bis zu einer Entfernung von 15 km (Luftlinie) von der Ortsgrenze leisten. Dem Altkreis Münden gehörten insgesamt dreiunddreißig selbständige Feuerwehren an. Der Altkreis gliederte sich wie folgt:
Unterkreis I "Dörfer um die Stadt Münden"
Unterkreis II "Raum Hedemünden"
Unterkreis III "Ortschaften im Obergericht"
Unterkreis IV "Gemeinden um die Stadt Dransfeld".
In jedem dieser Unterkreise gab es eine Stützpunktfeuerwehr. Im Unterkreis I war es die Freiwillige Feuerwehr Scheden, im Unterkreis II die Freiwillige Feuerwehr Hedemünden, im Obergericht die Freiwillige Feuerwehr Landwehrhagen und im Raum Dransfeld die Freiwillige Feuerwehr Dransfeld. Die Feuerwehr Münden nahm damals schon eine Schlüsselstellung als inoffizielle Schwerpunktfeuerwehr ein und führte Löschhilfen in allen Unterkreisen durch.
Der neu gebildete Landkreis Göttingen wurde in die Brandschutzabschnitte Ost und West (der Abschnitt Mitte kam später hinzu) eingeteilt. Die Feuerwehren der Stadt Hann. Münden gehören seit diesem Zeitpunkt dem Brandschutzabschnitt West an. So wurde in der Kernstadt Münden eine Schwerpunktfeuerwehr geschaffen, in den Ortschaften Hedemünden und Hemeln je eine Stützpunktfeuerwehr. In den weiteren Ortschaften wie Gimte, Laubach, Lippoldshausen, Mielenhausen, Oberode, Volkmarshausen und Wiershausen stehen jeweils Ortsfeuerwehren bereit. Die Ortsfeuerwehren sind Feuerwehren mit einer Grundausstattung zur Bekämpfung von Bränden kleineren Umfangs. Die Stützpunktfeuerwehren sind für örtliche Einsätze größeren Ausmaßes ausgerüstet. Zusätzlich sind hier auch Gerätschaften für überörtliche Einsätze und Hilfeleistungsmaterialien kleineren Umfangs vorhanden. In der Schwerpunktfeuerwehr Hann. Münden sind Ausrüstungsgegenstände und Materialien vorhanden, das für den örtlichen und überörtlichen Großeinsatz geeignet ist. So stehen hier zahlreiche Spezialfahrzeuge und umfangreiches Hilfeleistungsgerät wie Rüstwagen (RW), Drehleiter (DLK 23/12 GL), ein Sonderlöschmittel- und ein Gefahrgutfahrzeug und vieles mehr zur Verfügung.
Gefahrenabwehr heute
Der Lauf der Zeit hat auch vor den Toren der Feuerwehr nicht halt gemacht. Naturereignisse wie Hochwasser oder Sturmschäden bedrohen uns heute genauso wie Gefahren, die sich aus einer modernen Industrielandschaft ergeben. Meldungen über Brände, Explosionen oder Unfälle gehören heute zum Alltag.
Vielfalt der Feuerwehraufgaben
- Brandbekämpfungen
- Hilfe bei Notständen durch Naturereignissen
- Hilfeleistung zur Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr
- Tierrettungen
- Unterstützung des Rettungsdienstes/der Polizei u.v.m.
Auf diese "Alarmierungsstichworte" rückt die Feuerwehr zu Einsätzen aus. Daraus wird deutlich, dass sie nicht nur ihrem Namen "FEUER-WEHR" alle Ehre macht, sondern neben der Brandbekämpfung eine Vielzahl weiterer Tätigkeiten ausübt.
Ein weitere Beispiel für die abwechslungsreichen Einsatzgebiete der Feuerwehren ist das Retten von Menschen aus den Flüssen Fulda, Werra und Weser. Aber auch der hilflose Schwan, entlaufene Tiere auf der Autobahn und das in einen Graben gestürzte Pferd können jederzeit auf die Hilfe der Feuerwehr hoffen. Naturereignisse wie Sturm, starke Regenfälle, Schneeverwehungen, aber auch Fehler im Gas-, Wasser- und Stromversorgungssystem können Ursache für Beschädigungen von wertvollen Sachgütern oder von Menschen in Not sein. Die Feuerwehr hilft unter der Devise "Einer für Alle - Alle für Einen" schnell und umfassend.
So hat heute die Feuerwehr das Ansehen eines "Mädchen für alles", das dem Bürger bei jeder Notlage helfend zur Seite steht.
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